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Zentrales Schuldnerverzeichnis löst Ursachen von Verschuldung nicht

Anlässlich des vom Thüringer Justizminister angekündigten Aufbaus eines zentralen Schuldnerverzeichnisses fordert Ralf Hauboldt, justizpolitischer Sprecher der Linksfraktion, dass „auch und vor allem den von Verschuldung betroffenen Menschen konkret geholfen werden muss. Daher muss auch die Schuldner- und Insolvenzberatung vom Land besser unterstützt werden.“

Anlässlich des vom Thüringer Justizminister angekündigten Aufbaus eines zentralen Schuldnerverzeichnisses fordert Ralf Hauboldt, justizpolitischer Sprecher der Linksfraktion, dass „auch und vor allem den von Verschuldung betroffenen Menschen konkret geholfen werden muss. Daher muss auch die Schuldner- und Insolvenzberatung vom Land besser unterstützt werden.“

Mit einem zentralen Schuldnerverzeichnis würden die eigentlichen Ursachen der zunehmenden Verschuldung der Bevölkerung nicht gelöst. „Wenn es weniger Arbeitslosigkeit, weniger Armut, weniger wegen Wirtschaftskrisen gescheiterte Berufs- und Firmenexistenzen gäbe, wären auch die Schuldnerverzeichnisse in Thüringen nicht so umfangreich“, so der Abgeordnete. Arbeitslosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse seien nachgewiesener Maßen eine Hauptursache von Verschuldung und Armut.

Angesichts der weiterhin hohen Arbeitsbelastung der Sozialgerichte vor allem mit Hartz-IV-Verfahren sollte bei einem Besuch des Justizministers am Sozialgerichtsstandort Meiningen auch diese Problematik in den Blick genommen werden. Der LINKE-Justizexperte fordert zur Entlastung der Sozialgerichte „betroffenenfreundliche und klarer gefasste Sozialgesetze, insbesondere das ,Hartz-IV-Wirrwarr’ muss gelöst werden“. Bescheide müssten fundierter ausgearbeitet und verständlicher werden. Die Jobcenter müssten mehr Engagement zeigen, Hartz-IV-Problemfälle auch im direkten Gespräch zu lösen, statt die Betroffenen bei Callcentern und in Telefonschleifen landen zu lassen. Hauboldt fordert entsprechende gesetzliche Änderungen. „Eigentliches Ziel der LINKEN bleibt die Überwindung von Hartz IV und die Schaffung einer menschenwürdigen, Existenz sichernden sozialen Grundsicherung“, unterstreicht: der Abgeordnete. Die Belastung der Gerichte mit Hartz-IV-Verfahren dürfe auch nicht dazu führen, dass die Bearbeitung anderer Verfahren, z.B. im Bereich Rente, Schwerbehinderung oder Krankenversicherung, leide.

Der LINKE-Justizpolitiker warnt, „dass die gesetzlichen, zur Entlastung der Gerichte gedachten Änderungen im Sozial- und Verfahrensrecht nicht dazu führen dürfen, dass Ansprüche und Schutzrechte der Sozialleistungsberechtigten eingeschränkt werden: Ziel muss eine Stärkung des Sozialrechts sein, nicht seine Demontage“. Die LINKE lehnt die Einführung von Gerichtsgebühren ab. „Eine Entlastung der Sozialgerichte darf nicht durch Kostenhürden und die faktische Aussperrung von Rechtssuchenden stattfinden“, so Hauboldt abschließend.

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