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Hauboldt: Klar zugeordnete Außenkammern für bisherige Arbeitsgerichtsstandorte

„Mit der Ankündigung von Gerichtstagen für Arbeitsgerichtsverfahren in Eisenach zeigt die Landesregierung ein verspätetes Einsehen in die berechtigte Kritik von Verbänden am Beschluss, das Arbeitsgericht zu schließen“, so Ralf Hauboldt, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. „Wirklich konsequent wäre aber die Bildung von klar zugeordneten Außenkammern für die bisherigen Arbeitsgerichtsstandorte Jena und Eisenach.“

„Mit der Ankündigung von Gerichtstagen für Arbeitsgerichtsverfahren in Eisenach zeigt die Landesregierung ein verspätetes Einsehen in die berechtigte Kritik von Verbänden am Beschluss, das Arbeitsgericht zu schließen“, so Ralf Hauboldt, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.  „Wirklich konsequent wäre aber die Bildung von klar zugeordneten Außenkammern für die bisherigen Arbeitsgerichtsstandorte Jena und Eisenach.“ 

Die Ankündigung von Gerichtstagen stelle eine halbe Rolle rückwärts des Justizministers in Sachen Schließung von Arbeitsgerichtsstandorten dar. Daher sei umso schwerer nachvollziehbar, warum entsprechende Änderungsanträge der Linksfraktion von der CDU-SPD-Mehrheit im Landtag abgelehnt worden seien, so Hauboldt, der betont, dass sich die Bedeutung von Eisenach und Jena als Wirtschafts- und Firmenstandorte auch in der Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit niederschlagen müsse.

In diesen unsicheren Zeiten sei es leider unwahrscheinlich, dass die Prognose des Justizministeriums, die Verfahrenszahlen bei den Thüringer Arbeitsgerichten würden zurückgehen, tatsächlich eintreffe. Die von Ralf Hauboldt als Justizpolitiker per Anfrage von der Landesregierung für den Zeitraum 2007 bis 2011 abgeforderten statistischen Zahlen rechtfertigten eine solche Prognose nicht. „Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist im wahrsten Sinne des Wortes sehr konjunkturabhängig“, so der Abgeordnete. Es könne leider sehr schell zu einem deutlichen Anstieg der Verfahren kommen. Daher müsse man mit Standortschließungen oder auch Personalumsetzungen durch freiwillige Abordnungen in andere Gerichtszweige, z.B. die Sozialgerichtsbarkeit, sehr vorsichtig sein.

Der LINKE-Justizpolitiker fordert abschließend, dass nicht nur die Entwicklung der Arbeitsgerichtgerichtsbarkeit zum Thema gemacht werden müsse „sondern viel mehr noch der bestehende Reformbedarf im geltenden Arbeitsrecht. Denn dieses Rechtsgebiet ist beschäftigtenunfreundlich, kompliziert, unübersichtlich und auf viel zu viele Einzelgesetze verteilt. Dazu kommen viele inhaltliche Reformbaustellen.“

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