Taser-Einsatz in Thüringen als Risiko für Sicherheit und Grundrechte
Die geplante Ausweitung von Elektroschockwaffen (Taser) bis in den Regelbetrieb der Thüringer Polizei stößt bei der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag auf deutliche Kritik. Sie warnt davor, dass die weitreichenden Risiken für die körperliche Unversehrtheit von Bürgerinnen und Bürgern, sowie auch für die Polizei selbst in den Überlegungen der Landesregierung kaum Berücksichtigung finden. Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, erklärt: „Taser sind keine harmlosen Hilfsmittel, sondern potenziell tödliche Waffen. Ihre Aufnahme in den Standardkatalog der Bewaffnung der Thüringer Polizei lehnen wir entschieden ab. Die Aufnahme wäre eine gravierende medizinische, taktische und grundrechtliche Gefahr. Aus gutem Grund sind diese Elektroschockwaffen bislang ausschließlich den Spezialeinheiten des SEK vorbehalten.“
Die geplante Ausweitung von Elektroschockwaffen (Taser) bis in den Regelbetrieb der Thüringer Polizei stößt bei der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag auf deutliche Kritik. Sie warnt davor, dass die weitreichenden Risiken für die körperliche Unversehrtheit von Bürgerinnen und Bürgern, sowie auch für die Polizei selbst in den Überlegungen der Landesregierung kaum Berücksichtigung finden. Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, erklärt: „Taser sind keine harmlosen Hilfsmittel, sondern potenziell tödliche Waffen. Ihre Aufnahme in den Standardkatalog der Bewaffnung der Thüringer Polizei lehnen wir entschieden ab. Die Aufnahme wäre eine gravierende medizinische, taktische und grundrechtliche Gefahr. Aus gutem Grund sind diese Elektroschockwaffen bislang ausschließlich den Spezialeinheiten des SEK vorbehalten.“
Auch internationale Erfahrungen zeigen, dass die Annahme eines vermeintlich „nicht-tödlichen Einsatzmittels“ trügt: Amnesty International dokumentierte bis 2012 über 500 Todesfälle im Zusammenhang mit Taser-Einsätzen, Reuters zählte zwischen 2000 und 2018 sogar mehr als 1.000 Todesopfer. „Wir reden hier über eine Waffe, die mit bis zu 225 km/h Metallpfeile etwa 1,5 cm tief unter die Haut schießt, um dann über Drähte mit 1.000 bis 50.000 Volt elektrische Impulse in das Nervensystem der Betroffenen zu leiten – mit massiven Belastungen für Herz, Muskeln und Kreislauf“, so Hande. Ziel sei die sofortige Muskelblockade, doch häufige Nebenwirkungen sind starke Schmerzen, Orientierungslosigkeit, Verletzungen durch Stürze, im schlimmsten Fall der Tod. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen und vulnerable Gruppen sind hier besonders gefährdet.
„Als Linksfraktion dokumentieren wir den Taser-Einsatz seit der Einführung beim SEK lückenlos durch parlamentarische Anfragen in Thüringen. Wir wissen daher, dass auch innerhalb des SEK erhebliche Vorbehalte bestehen. Seit 2017 wurde der Taser dort lediglich zwei Mal eingesetzt, alternative Einsatzmittel erwiesen sich in gefährlichen Lagen oft als taktisch geeigneter und sicherer, boten eine bessere Balance zwischen Eigensicherung und Deeskalation“, so Hande. Während das SEK regelmäßig medizinisch geschultes Fachpersonal mitführt und über hohe Trainingsintervalle verfügt, wäre beides im Streifendienst nicht umsetzbar. Hande verweist zudem auf eine aktuelle interne Vorgabe in Thüringen: Bei einem versehentlichen Taser-Treffer ins Auge müssen die Drähte von medizinisch versierten Kräften durchtrennt werden, die Widerhaken bleiben im Körper, bis eine ärztliche Versorgung erfolgt. Von einem harmlosen Instrument kann angesichts solcher Szenarien keine Rede sein.“
Die Linke verweist außerdem auf eine Untersuchung, wonach die Taser selbst zur Gefahr für Einsatzkräfte werden können. Nach einer Erhebung von APM Reports etwa funktionierten die Geräte in bis zu 40 % der Fälle nicht oder nicht zuverlässig. In über einem Drittel dieser Fälle kam es sogar zur Steigerung der Aggressivität und zur Eskalation beim polizeilichen Gegenüber. Das liegt teilweise an Fehlfunktionen der Geräte, daran, dass Pfeile nicht richtig treffen und Stromkreise nicht geschlossen werden, aber auch an zu dicker Kleidung oder Adrenalin, Drogen oder psychischen Ausnahmezuständen beim polizeilichen Gegenüber. Der Taser-Einsatz gefährdet daher nicht nur die Bürgerrechte, er kann auch zur ernsthaften Gefahr für Polizistinnen und Polizisten werden, die sich in falscher Sicherheit wiegen und unter Umständen schwer verletzt werden“, so Hande weiter.
Der Abgeordnete warnt abschließend: „Die Aufnahme des Tasers in § 59 Abs. 4 des Polizeiaufgabengesetzes würde trotz gegenteiliger Beteuerungen de facto bereits die flächendeckende Einführung vorbereiten. Es wäre verantwortungslos, ohne eine umfassende medizinische, ethische und taktische Prüfung vollendete gesetzliche Tatsachen zu schaffen, unter dem Vorwand, lediglich ‚pilotieren‘ zu wollen. Sicherheit darf niemals gegen Grundrechte ausgespielt werden.“

