Die Linke: Polizeirecht braucht Augenmaß statt massiven Grundrechtsabbau
Zur Berichterstattung zum Thüringer Polizeiaufgabengesetz erklärt Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: "Als Die Linke werben wir für eine Modernisierung des Polizeirechts. Diese darf jedoch nicht darin bestehen, massiv-einschneidende Befugnisse zusammenzuwürfeln, um in Thüringen unverhältnismäßig Bürgerinnen und Bürger zu überwachen und einzuschränken, so wie das aktuell diskutiert wird. Wenn man eine Änderung herbeiführen möchte, sollten drei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens ist die Perspektive von Ermittlerinnen und Ermittlern ebenso zu berücksichtigen wie die der Betroffenen, der Zivilgesellschaft, der Justiz, von Anwältinnen und Anwälten, von Verfassungsrechtlerinnen sowie von Datenschutzexpert:innen. Zweitens müssen die Änderungen rechtsstaatlich, angemessen, geeignet und erforderlich sein und darauf abzielen, das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken. Drittens sollte nicht nur über die Ausweitung von Befugnissen gesprochen werden, sondern auch über eine Abrüstung von unverhältnismäßigen und unnötigen Grundrechtseingriffen im bestehenden Gesetz. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Brombeer-Regierung zum Polizeiaufgabengesetz bildet all dies nicht ab."
Zur Berichterstattung zum Thüringer Polizeiaufgabengesetz erklärt Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: "Als Die Linke werben wir für eine Modernisierung des Polizeirechts. Diese darf jedoch nicht darin bestehen, massiv-einschneidende Befugnisse zusammenzuwürfeln, um in Thüringen unverhältnismäßig Bürgerinnen und Bürger zu überwachen und einzuschränken, so wie das aktuell diskutiert wird. Wenn man eine Änderung herbeiführen möchte, sollten drei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens ist die Perspektive von Ermittlerinnen und Ermittlern ebenso zu berücksichtigen wie die der Betroffenen, der Zivilgesellschaft, der Justiz, von Anwältinnen und Anwälten, von Verfassungsrechtlerinnen sowie von Datenschutzexpert:innen. Zweitens müssen die Änderungen rechtsstaatlich, angemessen, geeignet und erforderlich sein und darauf abzielen, das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken. Drittens sollte nicht nur über die Ausweitung von Befugnissen gesprochen werden, sondern auch über eine Abrüstung von unverhältnismäßigen und unnötigen Grundrechtseingriffen im bestehenden Gesetz. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Brombeer-Regierung zum Polizeiaufgabengesetz bildet all dies nicht ab."
Hande zum Komplex Taser: "Wenn der Innenminister meint, man könne einfach den Taser-Einsatz gegen Schwangere verbieten und damit sei alles gut, hat er unsere grundsätzlichen Bedenken gegen die flächendeckende Einführung von Elektroschockwaffen in der Thüringer Polizei offenbar nicht verstanden. Der Einsatz gegen Schwangere ist bereits seit über sieben Jahren in Thüringen offiziell untersagt, das ist eine reine Nebelkerze. Wir reden hier über eine Waffe, die mit bis zu 225 km/h Metallpfeile bis zu 1,5 cm tief unter die Haut schießt, um über Drähte mit 1.000 bis 50.000 Volt elektrische Impulse ins Nervensystem zu leiten, mit erheblichen Belastungen für Herz, Muskeln und Kreislauf, egal ob schwanger oder nicht schwanger, das ist eine Gefahr für alle Menschen und noch einmal mehr für solche mit Vorerkrankungen. In den USA sind nach Einsätzen dieser vermeintlich nicht-tödlichen Waffen bereits hunderte Menschen gestorben. Aus gutem Grund sind sie in Thüringen bislang nur dem SEK vorbehalten, das über gänzlich andere Trainingsbedingungen und Sanitäter im Einsatz verfügt, anders als der reguläre Einsatz- und Streifendienst. In den letzten sieben Jahren hat das SEK diese Waffe, gegen die es auch innerhalb der Polizei Vorbehalte gibt, lediglich zwei Mal in Thüringen eingesetzt. Offenbar erweisen sich in vielen gefährlichen Lagen alternative Einsatzmittel als taktisch geeigneter und für die Eigensicherung praktikabler."
Hande weiter: "Es ist ein Märchen, dass zwischen Schusswaffe und Schlagstock eine Lücke klaffe, die nur durch eine Elektroschockwaffe wie den Taser zu schließen sei. Mehrere Spezialeinheiten in Deutschland, darunter auch in Thüringen, haben gute Erfahrungen mit Kettenschutzanzügen gemacht, um etwa Täter mit Hieb- und Stichwaffen zu entwaffnen und ein Blick in den ostasiatischen Raum zeigt, dass Polizeibehörden teils mit simplen Distanzgabeln Angreifer auf Abstand halten. Das Problem beimTaser ist deutlich vielschichtiger. Eine Untersuchung von APM Reports dokumentierte binnen drei Jahren 258 Taser-Ausfälle bei Einsätzen in den USA, die in tödlichen Schusswaffeneinsätzen endeten. In 106 der Fälle, also über 40%, führte der Taser -Einsatz bzw. Komplikationen damit zu einer Eskalation der Situation und zu gesteigerter Gewalt des polizeilichen Gegenübers, weshalb die Autoren zum Ergebnis kommen, dass der Taser die Lagen noch schlimmer gemacht habe. Ursachen sind unter anderem technische Fehlfunktionen, Fehlschüsse, unvollständige Stromkreise, zu dicke Kleidung sowie Adrenalin, Drogen oder psychische Ausnahmesituationen bei der Zielperson. Das wiegt Einsatzkräfte teils in falscher Sicherheit und kann unter Umständen auch zu schweren Verletzungen bei Polizistinnen und Polizisten selbst führen. Darüber sollte man offen reden, statt im Gesetz durch blinden Technikglauben bereits vollendete Fakten zu schaffen."
Hier weitere Infos zum geplanten Polizeiaufgabengesetz

