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            <title>Die Linke Linda Stark: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Linda Stark</copyright>
            
            <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 09:16:15 +0200</pubDate>
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                <pubDate>Tue, 18 Jan 2022 14:48:15 +0100</pubDate>
                <title>Trotz Entscheidung aus Karlsruhe – Arbeit für mehr Parität im Wahlrecht kann weitergehen</title>
                <link>https://www.linda-stark.de/detail/news/trotz-entscheidung-aus-karlsruhe-arbeit-fuer-mehr-paritaet-im-wahlrecht-kann-weitergehen/</link>
                <author>Anja Müller</author>
                <description>Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der LINKE-Fraktion, zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Parität im Thüringer Wahlrecht: „Die Entscheidung aus Karlsruhe bezieht sich auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, nicht auf die Begründetheit in der Sache. Die Verfassungsbeschwerde wurde wegen formaler Mängel gar nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ist inhaltlich noch gar nicht über das Verfassungsgerichtsurteil aus Thüringen abschließend entschieden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der LINKE-Fraktion, zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Parität im Thüringer Wahlrecht: „Die Entscheidung aus Karlsruhe bezieht sich auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, nicht auf die Begründetheit in der Sache. Die Verfassungsbeschwerde wurde wegen formaler Mängel gar nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ist inhaltlich noch gar nicht über das Verfassungsgerichtsurteil aus Thüringen abschließend entschieden.</strong></p>
<p>Der Weg ist daher weiterhin frei, in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung aus Weimar einen neuen Weg für eine Paritätsregelung im Wahlrecht zu finden. Dass das Instrument Parität notwendig und sinnvoll ist, um Gleichstellung und gleiche Teilhabe von Frauen in der Politik voranzubringen, steht fest. Die Entscheidung aus Karlsruhe ist eine Aufforderung, am Thema intensiv weiterzuarbeiten - zumal es im Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zwei Sondervoten von Richter:innen gibt, die die Paritätsregelungen für verfassungsrechtlich zulässig, ja sogar geboten halten.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Gleichstellung</category><category>Presse</category><category>Parität</category><category>Verfassung</category><category>Anja Müller</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-51271</guid>
                <pubDate>Tue, 02 Feb 2021 11:00:03 +0100</pubDate>
                <title>Bundesverfassungsgericht lässt Zulässigkeit von Paritätsgesetzen offen - Hennig-Wellsow fordert Reißverschlussprinzip wie in Frankreich</title>
                <link>https://www.linda-stark.de/detail/news/bundesverfassungsgericht-laesst-zulaessigkeit-von-paritaetsgesetzen-offen-hennig-wellsow-fordert-rei/</link>
                <author>Susanne Hennig-Wellsow</author>
                <description>Die LINKE-Fraktionschefin im Thüringer Landtag, Susanne Hennig-Wellsow, hält an der Forderung nach abwechselnder Besetzung der Wahllisten mit Frauen und Männern sowie von Wahlkreiskandidaturen fest. „Alle Bundesregierungen haben sich bisher bei dem Thema weggeduckt. Das muss nach der nächsten Bundestagswahl anders werden“, betont Susanne Hennig-Wellsow. Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Wahlprüfungsbeschwerde aufgrund nicht paritätisch besetzter Wahlvorschläge zur Bundestagswahl 2017 verworfen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die LINKE-Fraktionschefin im Thüringer Landtag, Susanne Hennig-Wellsow, hält an der Forderung nach abwechselnder Besetzung der Wahllisten mit Frauen und Männern sowie von Wahlkreiskandidaturen fest. „Alle Bundesregierungen haben sich bisher bei dem Thema weggeduckt. Das muss nach der nächsten Bundestagswahl anders werden“, betont Susanne Hennig-Wellsow.</strong></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Wahlprüfungsbeschwerde aufgrund nicht paritätisch besetzter Wahlvorschläge zur Bundestagswahl 2017 verworfen. „Das Gericht hat ausdrücklich nicht darüber geurteilt, ob eine gesetzliche Regelung zur paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen mit dem Grundgesetz vereinbar wäre“, so Hennig-Wellsow. „Es bleibt eine politische Entscheidung, geschlechterparitätische Regelungen im Wahlrecht vorzusehen. Parität bedeutet nicht eine Einschränkung von Demokratie, sondern ihre Verwirklichung“, betont die LINKE-Politikerin.</p>
<p>Hennig-Wellsow verwies auf Frankreich, wo schon Anfang der 1980er ein Parité-Gesetz eingeführt wurde. Dort sei das Reißverschlussprinzip inzwischen völlig normal. Parteien, die sich nicht daran halten, werden nicht zur Wahl zugelassen und erhalten weniger staatliche Förderung. „Ich bleibe dabei: Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen auch in der Politik gleichberechtigt vertreten sind“, erklärte Hennig-Wellsow.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Das Thüringer Paritätsgesetz</strong> wurde im vergangenen Jahr vom Verfassungsgericht des Landes für ungültig erklärt, weil es Gesetz das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtige. Allerdings fiel die Entscheidung nicht einstimmig aus. In Sondervoten legten Verfassungsrichter*innen dar, warum das Paritätsgesetz für Thüringen ihrer Ansicht nach nicht verfassungswidrig sei.&nbsp;</p>
<p>Aus dem Gleichstellungsgebot ergebe sich für den Landesgesetzgeber sogar die Pflicht, mit Paritätsregelungen die Unterrepräsentanz von Frauen in Parlamenten zu beseitigen, so Richterin Heßelman in ihrem Votum.</p>
<p>Sie weist darauf hin, dass das Gleichstellungsgebot sehr wohl Teil des Demokratieprinzips sei, da es auch das „Prinzip der integrativen und angemessenen Repräsentanz“ beinhaltet – hier von Frauen als gesellschaftlicher Gruppe. Der Verwirklichung dieser Repräsentanz dienen Wahlen und die Zusammensetzung von Parlamenten.</p>
<p>Die Sondervoten widersprechen auch der Behauptung der Mehrheitsmeinung, das Gleichstellungsgebot sei „nur“ ein Staatsziel. Die drei Richter*innen verweisen dazu auf die langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Der Grundsatzentscheidung des Letzteren sind das Gleichstellungsgebot in der Thüringer Verfassung und die inhaltlich vergleichbare Regelung im Grundgesetz nachgebildet. Beide Gerichte definieren die Pflicht zu aktiven Gleichstellungsmaßnahmen des Staates als Teil des Gleichheitsgrundrechts. Deshalb muss diese Pflicht auch im Rahmen der praktischen Ausgestaltung des Demokratieprinzips und bei Wahlen beachtet werden.</p>]]></content:encoded>
                <category>Gleichstellung</category><category>Presse</category><category>Parität</category><category>Susanne Hennig-Wellsow</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-49787</guid>
                <pubDate>Tue, 27 Oct 2020 11:05:21 +0100</pubDate>
                <title>Parität rechtlich weiter möglich, sie muss politisch gewollt sein</title>
                <link>https://www.linda-stark.de/detail/news/paritaet-rechtlich-weiter-moeglich-sie-muss-politisch-gewollt-sein/</link>
                <author>Anja Müller</author>
                <description>Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, zieht aus den beiden Brandenburger Urteilen zur paritätischen Besetzung von Landeslisten folgendes Fazit für die weitere gesellschaftspolitische und parlamentarische Arbeit in Thüringen: „So bitter die beiden Urteile von Freitag vergangener Woche aus Brandenburg sind, bei genauerem Hinsehen bedeuten sie keinesfalls das Ende der gesellschaftspolitischen und parlamentarischen Diskussion und Arbeit. Das trifft auch für das Thüringer Urteil zu.“</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, zieht aus den beiden Brandenburger Urteilen zur paritätischen Besetzung von Landeslisten folgendes Fazit für die weitere gesellschaftspolitische und parlamentarische Arbeit in Thüringen:</strong></p>
<p>„So bitter die beiden Urteile von Freitag vergangener Woche aus Brandenburg sind, bei genauerem Hinsehen bedeuten sie keinesfalls das Ende der gesellschaftspolitischen und parlamentarischen Diskussion und Arbeit. Das trifft auch für das Thüringer Urteil zu.“</p>
<p>Deutlich wird: Wäre das Paritätsprinzip ausdrücklich in der Verfassung verankert, würde wohl eine Abwägung zwischen dem Nachteilsausgleich für Frauen und den formal-abstrakten Wahlrechtsprinzipien anders ausgehen. „Dass es hier letztlich nicht um eine verfassungsrechtliche, sondern eine gesellschaftspolitische Entscheidung geht, ahnt wohl auch die Thüringer CDU, die ein Verbot der Parität in der Verfassung haben möchte. Wir sind uns dagegen sicher: Nur der gesellschaftspolitische Fortschritt hilft weiter. Mehr Parität, um mehr Frauen in die Parlamente zu bekommen, um damit mehr gesellschaftliche und politische Gleichstellung und Teilhabe von Frauen zu verwirklichen. Parität ist auch rechtlich machbar, sie muss politisch nur gewollt sein – und wir als LINKE wollen diese Parität in allen Parlamenten und demokratischen Vertretungen – im Landtag, im Bundestag, im EU-Parlament und auch in den Kommunen“, unterstreicht die LINKE-Abgeordnete.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Gleichstellung</category><category>Presse</category><category>Parität</category><category>Anja Müller</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-49753</guid>
                <pubDate>Fri, 23 Oct 2020 11:18:10 +0200</pubDate>
                <title>Gesellschaftliche Anstrengungen für Parität in Parlamenten werden weiter gehen</title>
                <link>https://www.linda-stark.de/detail/news/gesellschaftliche-anstrengungen-fuer-paritaet-in-parlamenten-werden-weiter-gehen/</link>
                <author>Karola Stange</author>
                <description>Zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichts Brandenburg, die Paritätsregelungen zur Besetzung von Wahllisten als verfassungsrechtlich unzulässig zu bewerteten stellt Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag fest:

„Nach dem Thüringer Verfassungsgerichtshof im Juli hat nun leider auch das Verfassungsgericht in Brandenburg mit seinem heutigen Urteil Regelungen für mit Frauen und Männern paritätisch besetzte Landtagswahllisten für nicht anwendbar erklärt. Nun muss die Urteilsbegründung intensiv ausgewertet werden, um zu klären was beide Urteile für die weitere Arbeit für gleiche Teilhabe von Frauen in Parlamenten bedeuten.“</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichts Brandenburg, die Paritätsregelungen zur Besetzung von Wahllisten als verfassungsrechtlich unzulässig zu bewerteten stellt Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag fest:</strong></p>
<p>„Nach dem Thüringer Verfassungsgerichtshof im Juli, hat nun leider auch das Verfassungsgericht in Brandenburg mit seinem heutigen Urteil Regelungen für mit Frauen und Männern paritätisch besetzte Landtagswahllisten für nicht anwendbar erklärt. Nun muss die Urteilsbegründung intensiv ausgewertet werden, um zu klären was&nbsp;beide Urteile für die weitere Arbeit für gleiche Teilhabe von Frauen in Parlamenten bedeuten.“</p>
<p>Denn auch die beiden o.g. Urteile können folgende Tatsachen nicht leugnen: Frauen sind nicht nur die Hälfte der Gesellschaft, sondern auch die Hälfte der Demokratie. Deshalb müssen sie mit ihren Bedürfnissen und Anliegen auch entsprechend in den Parlamenten vertreten sein. Frauen sind in Sachen gleiche Teilhabe in der Politik und an der gesellschaftlichen Gestaltungsmacht immer noch benachteiligt. Das muss sich ändern.</p>
<p>Wir brauchen eine intensive, gesellschaftliche Sach-Diskussion und weiterhin muss daran gearbeitet werden, die Mehrheit der Richterinnen und Richter an den Verfassungsgerichten vom gesetzlichen Instrument der Paritätsregelungen zu überzeugen. Es müssen weitere Anläufe gewagt werden. So hat z.B. der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil problematisiert, dass die Parität nicht ausdrücklich in der Verfassung genannt sei. Die LINKE Thüringen möchte daher das Paritätsprinzip in die Verfassung aufnehmen. Die Thüringer CDU hat dagegen den Vorschlag in den Landtag eingebracht, ein Verbot der Parität in die Verfassung zu schreiben. Es ist also gerade eine wichtige und zugleich kontroverse Auseinandersetzung im Gange darum, ob und wie in Thüringen die gleiche Teilhabe von Frauen in Politik und Parlament stattfinden soll. Wir als LINKE sagen: Diese gleiche Teilhabe von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft muss sein – überall im praktischen Alltag vor Ort – auch im Landtag. Zumal die Thüringer Verfassung in Artikel 2 zugunsten von Frauen ein ausdrückliches Gebot zur Beseitigung aller bestehenden Nachteile enthält.</p>]]></content:encoded>
                <category>Gleichstellung</category><category>Presse</category><category>Parität</category><category>Karola Stange</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-48810</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Aug 2020 11:49:29 +0200</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Nach dem Urteil – Wie weiter mit dem Thema Parität?</title>
                <link>https://www.linda-stark.de/detail/news/linksfraktion-kompakt-nach-dem-urteil-wie-weiter-mit-dem-thema-paritaet/</link>
                
                <description>Das rot-rot-grüne Paritätsgesetz, mit dem die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen im Thüringer Landtag erreicht werden sollte, ist vor dem Verfassungsgerichtshof mit sechs zu drei Stimmen für nichtig erklärt worden. Wie geht es nun weiter? In einem »Linksfraktion kompakt« fassen wir unsere Bewertung der juristischen Unwägbarkeiten und Risiken zusammen und stellen dar, warum es für den weiteren Umgang mit dem Urteil zum Paritätsgesetz sinnvoller ist, den politischen Weg zu nutzen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das rot-rot-grüne Paritätsgesetz, mit dem die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen im Thüringer Landtag erreicht werden sollte, ist vor dem Verfassungsgerichtshof mit sechs zu drei Stimmen für nichtig erklärt worden. Wie geht es nun weiter? In einem »Linksfraktion kompakt« fassen wir unsere Bewertung der juristischen Unwägbarkeiten und Risiken zusammen und stellen dar, warum es für den weiteren Umgang mit dem Urteil zum Paritätsgesetz sinnvoller ist, den politischen Weg zu nutzen.<br> &nbsp;</p>
<h2>Ausgangslage</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Mehrheitsmeinung</strong></p>
<p>Die entscheidende Kernaussage des Mehrheits-Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (ThürVerfGH) vom 15. Juli 2020 (Az.: VerfGH 2/20) zu den Paritätsregelungen im Thüringer Landeswahlgesetz lautet: <strong>Das Gleichstellungsgebot aus Art. 2 Abs. 2 ThürVerf sei nicht Teil des Demokratieprinzips und auch nicht ausdrücklich in Art. 2 Abs. 2 genannt; es könne daher die Prinzipien der formalen Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien bei der Listenaufstellung nicht wirksam einschränken.</strong> Das Gleichstellungsgebot aus Art. 2 Abs. 2 wird von der Mehrheitsmeinung als Staatsziel bezeichnet, das die »grundrechtsgleichen« Rechte, wie etwa die Chancengleichheit bei der Wahl nicht beeinträchtigen dürfe.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Minderheitenmeinung</strong></p>
<p>Die beiden Sondervoten von Richterin Heßelmann sowie den Richter*innen Licht und Petermann vertreten die Gegenmeinung. <strong>Aus dem Gleichstellungsgebot ergibt sich für den Landesgesetzgeber das Recht, ja sogar die Pflicht mit Paritätsregelungen die Unterrepräsentanz von Frauen in Parlamenten zu beseitigen</strong>. Richterin Heßelman weist darauf hin, dass das Gleichstellungsgebot sehr wohl Teil des Demokratieprinzips ist, da es auch das »Prinzip der integrativen und angemessenen Repräsentanz« beinhaltet – hier von Frauen als gesellschaftlicher Gruppe. Der Verwirklichung dieser Repräsentanz dienen Wahlen und die Zusammensetzung von Parlamenten. Die Sondervoten widersprechen auch der Behauptung der Mehrheitsmeinung, das Gleichstellungsgebot sei „nur“ ein Staatsziel. Die drei Richter*innen verweisen dazu auf die <strong>langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.</strong> Der Grundsatzentscheidung des Letzteren sind das Gleichstellungsgebot in der Thüringer Verfassung und die inhaltlich vergleichbare Regelung im Grundgesetz nachgebildet. Beide Gerichte definieren die Pflicht zu aktiven Gleichstellungsmaßnahmen des Staates als Teil des Gleichheitsgrundrechts. Deshalb muss diese Pflicht auch im Rahmen der praktischen Ausgestaltung des Demokratieprinzips und bei Wahlen beachtet werden. Heßelmann fordert eine ausreichende <strong>Übergangszeit </strong>beim Inkrafttreten der Paritätsnormen, um Parteien mit wenig Frauenanteil genügend Zeit zu geben, Frauen in ihre Reihen aufnehmen zu können bzw. mit diesem Prozess beginnen zu können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3. Folgen für die gesetzlichen Regelungen</strong></p>
<p>Durch die <strong>Mehrheitsentscheidung von 6 zu 3 Stimmen</strong> im Richter*innen-Kollegium der ThürVerfGH wurden die <strong>Paritätsregelungen im Thüringer Landeswahlgesetz für mit der Verfassung unvereinbar und nichtig, das heißt ab Urteilsverkündung nicht mehr anwendbar erklärt</strong>. Die kommende Landtagswahl (für den 25. April 2021 geplant) wird ohne gesetzliche Parität der Landeslisten stattfinden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Zu den Möglichkeiten des Umgangs mit dem Paritäts-Urteil</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Juristisch</strong></p>
<p>a) Eine <strong>Verfassungsbeschwerde </strong>können Fraktionen oder Landesregierungen gegen Urteile von Landesverfassungsgerichten nicht einlegen. Sie sind nicht »grundrechtsfähig«, auch nicht mit Blick auf Wahlrechte. In bestimmten Fällen können dies aber natürliche und juristische Personen tun, die »grundrechtsfähig« sind. Einreicher*innen einer Verfassungsbeschwerde müssen dann selbst durch das Urteil in ihren Grundrechten betroffen sein. Dass das durch eine monierte falsche Auslegung von Grundgesetznormen durch ein Landesverfassungsgericht als solches schon erfüllt ist, wird eher verneint. Zu berücksichtigen ist auch: Die inhaltliche Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts gegenüber den Landesverfassungsgerichten und zum Landes(verfassungs)recht ist nach dem Prozessrecht des BVerfG beschränkt. Denn <strong>die Verfassungsgerichtsbarkeiten von Bund und Ländern bestehen grundsätzlich selbständig nebeneinander</strong>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Das gleiche gilt hinsichtlich der grundsätzlichen inhaltlichen Selbständigkeit von Grundgesetz und Landesverfassungen – mit einer Ausnahme.</strong> Die so genannte Homogenitätsklausel in Artikel 28 des Grundgesetzes soll sicherstellen, dass die elementaren Grundprinzipien des Grundgesetzes auch in den Ländern und deren Verfassungen sowie bei deren Verfassungsgerichten Geltung haben – soweit in den Landesverfassungen selbst noch keine entsprechenden Inhalte geregelt sind. Ein Beispiel: In der hessischen Verfassung – sie stammt ursprünglich aus der Zeit zwischen 1945 und 1949, also vor Inkrafttreten des Grundgesetzes - war lange Zeit noch die Todesstrafe als zulässige Strafart verankert Diese Verfassungsnorm wurde durch das Grundgesetz unwirksam, weil die Todesstrafe einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes darstellt. Soll heißen: Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eines Landesverfassungsgerichts ist nur zulässig, wenn die Kläger*innen nachvollziehbar argumentieren können, dass dieses Urteil sie selbst in ihren Grundrechten verletzen könnte. Bei Verletzung des passiven Wahlrechts (Stichwort: Landeslisten) müssten das eigentlich Personen sein, die kandidieren wollen. Gleichzeitig muss der monierte Verfassungsverstoß so gestaltet sein – hier die Frage der Parität –, dass wegen einer Lücke in der Landesverfassung auf die Herleitung aus dem Grundgesetz (Stichwort: Homogenitätsklausel) zurückgegriffen werden muss. Im Fall Parität ist ein Rückgriff auf das Grundgesetz aber nicht notwendig, weil auch in der Thüringer Verfassung in Artikel 2 Abs. 2 ein ausdrückliches Gleichstellungsgebot verankert ist.</p>
<p><strong>Fazit: Das Bundesverfassungsgericht ist gerade keine über den Landesverfassungsgerichten stehende Korrekturinstanz</strong>, die falsche Auslegungen von Landesverfassungsgerichten einfach mal zurechtrücken könnte. Das macht es formal und inhaltlich schwierig sowie risikobeladen, gegen Urteile von Landesverfassungsgerichten, vor allem wenn sie sich auf Landesrecht beziehen, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Aber selbst wenn alle Hürden überwunden werden könnten hinsichtlich der formalen Zulässigkeit, bliebe zu berücksichtigen, dass Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht meist viel länger dauern als ein Jahr.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>b) Diese grundsätzliche Bewertung des Schwierigkeitsgrades von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gilt auch für andere – theoretisch mögliche – Verfahrensarten. Theoretisch käme noch eine »andere öffentlich-rechtliche Streitigkeit innerhalb eines Landes« in Frage, die es grundsätzlich erlaubt, sie dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Im konkreten Fall wäre dies das Urteil des ThürVerfGH zum Paritätsgesetz. Die Verfahrens-Parteien wären hier der ThürVerfGH und der Thüringer Landtag als Gesetzgeber. Nach den für das Bundesverfassungsgericht geltenden Prozessregelungen könnte <strong>in diesem Fall nur der Landtag als Gesamtgremium mit Mehrheitsbeschluss </strong>einen Antrag zur Überprüfung des Thüringer Urteils zum Paritätsgesetz nach Karlsruhe bringen. Bei der inhaltlichen Überprüfung gelten dann – weil es um ein Landesgesetz geht und auch Vorschriften der Landesverfassung betroffen sind – die unter Buchstabe a) zur Verfassungsbeschwerde genannten Einschränkungen. Ein solches Verfahren wäre daher sehr schwierig und die Gefahr des Scheiterns für den Landtag sehr hoch. Ganz abgesehen von dem Problem, die notwendigen Mehrheiten für ein solches Vorgehen im Landtag zusammenzubekommen. Hinsichtlich der Zeitdauer gilt das zur Verfassungsbeschwerde Gesagte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Politisch</strong></p>
<p>Angesichts der genannten juristischen Unwägbarkeiten und Risiken ist es sinnvoller, <strong>für den weiteren Umgang mit dem Urteil zum Paritätsgesetz den politischen Weg</strong> zu nutzen. Zum einen um –&nbsp; auch in intensiver außerparlamentarischer Netzwerkarbeit – für gesellschaftspolitische Mehrheiten zu arbeiten, die dann auch parlamentarische Mehrheiten für einen neuen Gesetzentwurf schaffen können. Es sollte jetzt schon mit der <strong>Arbeit an einem neuen Gesetzentwurf</strong> begonnen werden. Ansatzpunkte dazu sind nicht nur die Sondervoten (Stichwort Übergangsfrist), sondern auch die Argumentation der Gerichtsmehrheit im Paritätsurteil. Sie betont zum Beispiel, dass das Paritätsprinzip gar nicht ausdrücklich in der Verfassung genannt sei und man (auch) deshalb gegen die Paritätsregelungen entscheiden müsse. Das heißt aber im Gegenschluss auch, <strong>wenn die Parität in der Verfassung verankert wäre, sähe die Sache anders aus</strong> – nämlich pro Parität. Also ginge es um die <strong>Ergänzung des Verfassungstextes in Art. 2 Abs. 2.</strong> In einem neuen Gesetzentwurf müssten laut Mehrheitsmeinung auch <strong>Ausnahmeregelungen für reine Männer- und Frauenparteien</strong> enthalten sein. Bei der Erarbeitung eines neuen Gesetzentwurfs sollte man auch das <strong>Verfassungsgerichtsverfahren in Brandenburg </strong>zum dortigen Paritätsgesetz auswerten; ein Urteil ist für den 23. Oktober angekündigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Stand 24. August 2020</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category><category>Parität</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-48636</guid>
                <pubDate>Tue, 18 Aug 2020 13:22:39 +0200</pubDate>
                <title>Kampf für gesellschaftspolitische Mehrheiten für Parität muss weitergehen</title>
                <link>https://www.linda-stark.de/detail/news/kampf-fuer-gesellschaftspolitische-mehrheiten-fuer-paritaet-muss-weitergehen/</link>
                <author>Karola Stange, Anja Müller</author>
                <description>Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung, zum weiteren Vorgehen zur umfassenden Herstellung von Parität in Thüringen: „Die LINKE-Fraktion legt den Schwerpunkt der Arbeit auf die Schaffung gesellschaftspolitischer und parlamentarischer Mehrheiten in Thüringen – gerade auch in Zusammenarbeit mit außerparlamentarischen Akteur*innen. Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs lässt vor allem in seinen beiden Sondervoten für weitere gesetzgeberische Aktivitäten die Türen offen...“</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung, zum weiteren Vorgehen zur umfassenden Herstellung von Parität in Thüringen:</strong></p>
<p>„Die LINKE-Fraktion legt den Schwerpunkt der Arbeit auf die Schaffung gesellschaftspolitischer und parlamentarischer Mehrheiten in Thüringen – gerade auch in Zusammenarbeit mit außerparlamentarischen Akteur*innen. Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs lässt vor allem in seinen beiden Sondervoten für weitere gesetzgeberische Aktivitäten die Türen offen. Aber selbst die ablehnende Mehrheitsmeinung macht in ihrer Begründung deutlich, dass die ausdrückliche Aufnahme des Paritätsprinzips in die Landesverfassung zu einer anderen Bewertung des Themas führen kann als im aktuellen Urteil. Der Kampf um gesellschaftspolitische Mehrheiten und parlamentarische Zwei-Drittel-Mehrheiten für eine Verfassungsänderung mit einem neuen Gesetzentwurf von R2G ist daher nach Auffassung der LINKE-Fraktion den gerichtlichen Wegen vorzuziehen.</p>
<p>Der zweite gesetzliche Anlauf sollte auch für einen Ausbau der Regelungen über die Landeslisten hinaus (Stichwort Direktmandate) und für Reformen auf kommunaler Ebene genutzt werden. Die praktischen Erfahrungen anderer Staaten mit Paritätsmodellen sollten unbedingt in den Blick genommen werden. Vor allem der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist mit vielen formalen Hürden gesäumt und mit vielen - auch zeitlich langwierigen - Prozessrisiken verbunden. Dabei ist auch zu bedenken, dass den Fraktionen und der Landesregierung der Weg der Verfassungsbeschwerde formal gar nicht erlaubt ist und Verfassungsbeschwerden direkt gegen Gesetze oder Landesverfassungsgerichtsurteile nur in eng begrenzten Fällen zulässig sind. Wir hoffen aber dennoch, dass die im Landesfrauenrat aktiven Einzelpersonen, die nun in Karlsruhe gegen das Thüringer Urteil vom Bundesverfassungsgericht klagen, positive Signale bekommen.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Gleichstellung</category><category>Presse</category><category>Parität</category><category>Anja Müller</category><category>Karola Stange</category>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-48276</guid>
                <pubDate>Fri, 17 Jul 2020 09:46:48 +0200</pubDate>
                <title>Parität muss kommen!</title>
                <link>https://www.linda-stark.de/detail/news/paritaet-muss-kommen/</link>
                <author>Anja Müller, Karola Stange</author>
                <description>„Trotz des Gesetzentwurfs der FDP zur Abschaffung der Parität, den die Fraktion soeben im Landtag für erledigt erklärt hat, und des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs bleibt es dabei: Parität muss kommen! Sie ist ein wirksamer Baustein für mehr tatsächliche Gleichstellung von Frauen in der Politik, die notwendige Parität der Geschlechter im Landtag und anderen politischen Gremien. Das Urteil des Verfassungsgerichts (VerfGH) - gefällt mit 6 zu 3 Stimmen und geteilt in eine Mehrheitsentscheidung und zwei Sondervoten - zeigt: Die gesellschaftspolitische und rechtspolitische Diskussion um Parität und Paritätsgesetze ist in vollem Gange. Wir müssen konsequent für gesellschaftliche Mehrheiten arbeiten – auch mit Blick auf die  Verfassungsgerichte und ihre Entscheidungen“, so Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>„Trotz des Gesetzentwurfs der FDP zur Abschaffung der Parität, den die Fraktion soeben im Landtag für erledigt erklärt hat, und des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs bleibt es dabei: Parität muss kommen! Sie ist ein wirksamer Baustein für mehr tatsächliche Gleichstellung von Frauen in der Politik, die notwendige Parität der Geschlechter im Landtag und anderen politischen Gremien. Das Urteil des Verfassungsgerichts (VerfGH) - gefällt mit 6 zu 3 Stimmen und geteilt in eine Mehrheitsentscheidung und zwei Sondervoten - zeigt: Die gesellschaftspolitische und rechtspolitische Diskussion um Parität und Paritätsgesetze ist in vollem Gange. Wir müssen konsequent für gesellschaftliche Mehrheiten arbeiten – auch mit Blick auf die&nbsp; Verfassungsgerichte und ihre Entscheidungen“, so Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung.</strong><br> &nbsp;<br> Die beiden LINKE-Abgeordneten&nbsp; sind sich sicher: „Das Thüringer Urteil ist zwar das erste seiner Art in Deutschland, aber es werden weitere Verfassungsrichte entscheiden, so z.B. in Brandenburg, wo ebenfalls Paritätsregelungen gelten. Es wird interessant sein zu sehen, ob sich die Gerichte mit Blick auf das Thüringer Urteil eher der Mehrheitsmeinung - Paritätsgesetz nichtig -&nbsp; oder der Minderheitsmeinung&nbsp; - Paritätsgesetz zulässig -&nbsp; anschließen werden“, so Müller. Hinzu komme,&nbsp; dass gerade auch die Rechtsprechung von Verfassungsgerichten immer wieder Entwicklungen hin zu fortschrittlicheren Positionen durchlaufen. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt es dazu mehrere Beispiele.&nbsp; Es sei auch auffällig, dass gerade Parteien gegen die Paritätsregelungen zu Felde zögen, die selbst Probleme haben, Frauen in ihre Mitgliedschaft zu bekommen.</p>
<p>In der weiteren Arbeit für Parität sollten auch die Erfahrungen mit Paritätsregelungen in anderen Ländern, wie z.B. Frankreich, ausgewertet werden. Dort sind solche Regelungen, zum Teil noch weitreichender, schon in Kraft.</p>
<p>Müller unterstreicht: „Für uns hat das Gebot zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung zugunsten von Frauen aus Artikel 2 der Thüringer Verfassung überragende Bedeutung. Dieses Gebot verpflichtet alle Akteurinnen und Akteure in Staat und Gesellschaft zu konkreten Maßnahmen, um bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen und die gleiche Teilhabe von Frauen am Leben der Gesellschaft umfassend zu fördern. Dazu gehört auch die Nutzung von Paritätsregelungen. Das sagen auch ausdrücklich die beiden Sondervoten des Urteils – von den zwei Richterinnen im Verfahren und einem Richter verfasst.“ Beide Abgeordnete weisen darauf hin, „dass die paritätische Zusammensetzung von Landeslisten nur ein Baustein ist. Rechtssichere Modelle für die Parität bei Direktmandaten im Landtag und in Kommunalgremien müssen folgen“. Abgeordnete Stange ergänzt: „DIE LINKE setzt sich über das Thema Parität hinaus noch für zahlreiche weitere Gleichstellungsmaßnahmen in allen Bereichen ein. So geht es z.B. auch darum, die Arbeitsabläufe in politischen Gremien frauen- und familienfreundlicher zu gestalten, um auch dadurch Frauen zu mehr politischem Engagement zu bewegen. Und nicht zuletzt wären mehr emanzipierte Frauen in Verfassungsgerichten eine wichtige gesellschafts- und rechtspolitische Entwicklung.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category><category>Parität</category><category>Anja Müller</category><category>Karola Stange</category>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-48217</guid>
                <pubDate>Wed, 15 Jul 2020 11:26:29 +0200</pubDate>
                <title>Parität bedeutet keine Einschränkung der Demokratie</title>
                <link>https://www.linda-stark.de/detail/news/paritaet-bedeutet-keine-einschraenkung-der-demokratie/</link>
                <author>Susanne Hennig-Wellsow</author>
                <description>Angesichts des heutigen Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs erklärt Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der Linksfraktion im Landtag und LINKE-Landesvorsitzende in Thüringen: „Dieses Urteil ist eine Niederlage für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik und Parlamenten. Nichtsdestotrotz bleiben wir dabei und lassen nicht locker: Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen auch in politischen Entscheidungsbereichen gleichberechtigt vertreten sind.“</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Angesichts des heutigen Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs erklärt Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der Linksfraktion im Landtag und LINKE-Landesvorsitzende in Thüringen: „Dieses Urteil ist eine Niederlage für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik und Parlamenten. Nichtsdestotrotz bleiben wir dabei und lassen nicht locker: Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen auch in politischen Entscheidungsbereichen gleichberechtigt vertreten sind.“</strong></p>
<p>Parität bedeutet keinesfalls eine Einschränkung von Demokratie, betont Hennig Wellsow und kündigt an, dass der Verfassungsausschuss des Landtags sich nun mit der Frage der Quotenregelung befassen werde.</p>
<p>Die Linksfraktion setzt sich über das Thema Parität hinaus für zahlreiche weitere Gleichstellungsmaßnahmen in allen Bereichen ein. So geht es z.B. auch darum, die Arbeitsabläufe in politischen Gremien frauen- und familienfreundlicher zu gestalten, um auch dadurch Frauen zu mehr politischem Engagement zu bewegen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Gleichstellung</category><category>Presse</category><category>Parität</category><category>Susanne Hennig-Wellsow</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-48171</guid>
                <pubDate>Mon, 13 Jul 2020 13:08:36 +0200</pubDate>
                <title>Weitere Schritte auf dem Weg zu politischer Gleichstellung und Parität notwendig</title>
                <link>https://www.linda-stark.de/detail/news/weitere-schritte-auf-dem-weg-zu-politischer-gleichstellung-und-paritaet-notwendig/</link>
                <author>Karola Stange</author>
                <description>„Das in der vergangenen Wahlperiode von R2G beschlossene Gesetz, bezogen auf die paritätische Besetzung von Landeslisten der Parteien für die Landtagswahl, ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu tatsächlicher politischer Gleichstellung von Frauen in Politik und Parlament. Die Paritätsregelungen für die Landesliste sind ein Einstieg, dem ein rechtlich abgesichertes Modell für die Umsetzung der Parität bei den Direktmandaten folgen muss. Diese Schritte sind dann sinnvollerweise noch mit anderen Maßnahmen und Angeboten zu kombinieren, um mehr Frauen in Politik und Parlament zu bringen“, betont Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>„Das in der vergangenen Wahlperiode von R2G beschlossene Gesetz, bezogen auf die paritätische Besetzung von Landeslisten der Parteien für die Landtagswahl, ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu tatsächlicher politischer Gleichstellung von Frauen in Politik und Parlament. Die Paritätsregelungen für die Landesliste sind ein Einstieg, dem ein rechtlich abgesichertes Modell für die Umsetzung der Parität bei den Direktmandaten folgen muss. Diese Schritte sind dann sinnvollerweise noch mit anderen Maßnahmen und Angeboten zu kombinieren, um mehr Frauen in Politik und Parlament zu bringen“, betont Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.</strong></p>
<p>Zu den weiteren Maßnahmen gehörten auch familienfreundlichere Arbeitsabläufe in Parlamenten und anderen politischen Gremien, vor allem auch Gemeinderäten und Kreistagen. In diesem Zusammenhang verweist die LINKE-Gleichstellungspolitikerin darauf, „dass gerade der niedrige Frauenanteil in Kommunalgremien in Thüringen eine dringende Aufforderung zum gleichstellungspolitischen Handeln ist. Auch an dieser Baustelle arbeitet die LINKE zusammen mit den anderen R2G-Partnern – und auch hier geht es um Paritätsregelungen, aber nicht nur.“</p>
<p>Stange betont, „dass durch das ausdrückliche Nachteilsausgleichsgebot zugunsten von Frauen in Artikel 2 der Thüringer Verfassung alle staatlichen und gesellschaftlichen Akteur*innen zu Gleichstellungsmaßnahmen verpflichtet sind. Das schließt für uns bestimmte gesetzliche Vorgaben zur Listenaufstellung mit ein“. Auffällig sei, dass sowohl in Thüringen als auch in Brandenburg gerade solche Parteien gerichtlich gegen Paritätsregelungen vorgingen, die zum einen Probleme haben, Frauen als Mitglieder zu gewinnen oder aber - so wie die in Thüringen klagende AfD - ein antiquiertes Frauenbild vertreten. „Wir werden das am Mittwoch in Weimar anstehende Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs als wichtigen klärenden Schritt sehr ernst nehmen. Unabhängig von der gerichtlichen Entscheidung sind weitere Schritte auf dem Weg zu politischer Gleichstellung und Parität notwendig“, so die LINKE-Gleichstellungspolitikerin Stange abschließend.</p>]]></content:encoded>
                <category>Gleichstellung</category><category>Presse</category><category>Soziales</category><category>Parität</category><category>Karola Stange</category>
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                <pubDate>Wed, 13 May 2020 16:52:33 +0200</pubDate>
                <title>Gleichstellungsgebot der Landesverfassung auch durch Parität verwirklichen</title>
                <link>https://www.linda-stark.de/detail/news/gleichstellungsgebot-der-landesverfassung-auch-durch-paritaet-verwirklichen/</link>
                
                <description>Mit Blick auf die heutige Mündliche Verhandlung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu den Paritätsregelungen für die Landeslisten im Thüringer Landtagswahlrecht betont Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion DIE LINKE:

„In der Thüringer Verfassung gibt es schon immer in Artikel 2 Absatz 2 ein Gleichstellungsgebot zugunsten von Frauen. An dieser Stelle ist auch eine verbindliche Pflicht zu praktischen Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung von Frauen. Eine solche wichtige konkrete Maßnahme ist die Schaffung von Parität bei der Besetzung von Funktionen und Gremien. Denn die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen und sie sollen zukünftig auch selbst ihre Anliegen vertreten  können. Die gesetzlich verbindliche Quotierung von Landeslisten für die Landtagswahlen ist hier ein erster wichtiger Baustein.“</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit Blick auf die heutige Mündliche Verhandlung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu den Paritätsregelungen für die Landeslisten im Thüringer Landtagswahlrecht betont Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion DIE LINKE:</strong></p>
<p>„In der Thüringer Verfassung gibt es schon immer in Artikel 2 Absatz 2 ein Gleichstellungsgebot zugunsten von Frauen. An dieser Stelle ist auch eine verbindliche Pflicht zu praktischen Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung von Frauen. Eine solche wichtige konkrete Maßnahme ist die Schaffung von Parität bei der Besetzung von Funktionen und Gremien. Denn die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen und sie sollen zukünftig auch selbst ihre Anliegen vertreten&nbsp; können. Die gesetzlich verbindliche Quotierung von Landeslisten für die Landtagswahlen ist hier ein erster wichtiger Baustein.“<br> &nbsp;<br> Die LINKE-Abgeordnete weist darauf hin, dass es eigentlich Bände spreche, dass mit der AfD ausgerechnet die Fraktion gegen diese Regelungen klagt, die zum einen selbst ein eher mittelalterliches Frauenbild vertritt und zum anderen – ggf. auch deshalb – große Schwierigkeiten hat, selbst Frauen zur Kandidatur zu motivieren. „Die Tatsache, dass ohne umfassende gesetzlich verbindliche Quotierung der Frauenanteil im Thüringer Landtag – vor allem wegen des Frauenmangels in den Fraktionen der AfD und CDU – wieder deutlich gesunken ist, macht klar: Freiwillige Selbstverpflichtungen, wie sie z. B. die PDS bzw. DIE LINKE seit Jahrzehnten praktiziert, reichen leider nicht aus. Es braucht mehr und gesetzlich verbindliche Paritätsregelungen für alle Parteien. Dann bekommen Frauen im notwendigen Ausmaß auch die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Optimal wird das Ganze dann noch, wenn mehr Frauen mit emanzipatorischen Politikvorstellungen in die Parlamente einziehen“, betont Müller.</p>]]></content:encoded>
                <category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category><category>Parität</category><category>Anja Müller</category>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-41773</guid>
                <pubDate>Fri, 05 Jul 2019 16:35:24 +0200</pubDate>
                <title>Paritätsgesetz für umfassende Gleichstellung von Frauen in der Politik</title>
                <link>https://www.linda-stark.de/detail/news/paritaetsgesetz-fuer-umfassende-gleichstellung-von-frauen-in-der-politik/</link>
                <author>Karola Stange, Anja Müller</author>
                <description>„Das Paritätsgesetz ist für Thüringen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu umfassender Gleichstellung von Frauen in der Politik“, so Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der LINKE-Fraktion, zu der heute beschlossenen gesetzlichen Pflicht der paritätischen Quotierung von Kandidat*innen-Listen für die Landtagswahlen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>„Das Paritätsgesetz ist für Thüringen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu umfassender Gleichstellung von Frauen in der Politik“, so Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der LINKE-Fraktion, zu der heute beschlossenen gesetzlichen Pflicht der paritätischen Quotierung von Kandidat*innen-Listen für die Landtagswahlen.</strong></p>
<p>Mit der gesetzlichen Quotierung sollen auch Parteien, die bisher frauen- und gleichstellungspolitisch nicht so aktiv waren, motiviert werden, auf verstärkte Suche nach politisch engagierten Frauen zu gehen. Die Quotierung soll auch ein Anstoß sein, sich um die Beseitigung diskriminierender Strukturen und Politikstile verstärkt zu kümmern. Der Thüringer Landtag sei im Bundesvergleich gar nicht so schlecht hinsichtlich seines Frauenanteils, aber zu einer paritätischen Quotierung fehle noch ein ganzes Stück, unterstreicht Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung. „Es geht um die angemessene Selbstvertretung von Frauen und darum, dass es der Politik gut tut, wenn der ‚weibliche Blick‘ auf die gesellschaftlichen Realitäten mehr Einfluss bekommt.“</p>
<p>Müller weiter: „Artikel 2 Absatz 2 der Thüringer Verfassung gibt dem Gesetzgeber den Auftrag zu konkreten Maßnahmen, um noch bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen. Mit dem Beschluss des Paritätsgesetzes kommen die R2G-Fraktionen diesem Verfassungsauftrag nach.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Gleichstellung</category><category>Presse</category><category>Parität</category><category>Anja Müller</category><category>Karola Stange</category><category>3</category>
                
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